Originalanordnung -> bei Reinbek.DE Unfall- und Brandgefahr Wegen der alljährliche Gefahr von Unfällen und Bränden hat die Stadt Reinbek für Silvester und Neujahr das Abrennen von Feuerwerkskörpern reglementiert. So ist es in Reinbek GANZJÄHRIG verboten, im Umkreis von 180 Metern um Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Reet- und Fachwerkhäusern Raketen, […]